Organisationsstatut

Die SPD hat sich nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 Parteiengesetz mit dem SPD-Organisationsstatut eine Satzung gegeben. 

Diese beinhaltet die Grundstruktur und den Aufbau der inneren Ordnung, also die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Gliederungen und der Rechte und Pflichten des einzelnen Mitglieds.  

Daneben bestimmt die Wahlordnung die Wahlverfahren in der SPD.

Die Schiedsordnung regelt das Verfahren bei Streitigkeiten innerhalb der SPD. In der Finanzordnung sind die Regeln der Haushalts- und Wirtschaftsführung der SPD verankert.

> Zum Organisationstatut der SPD (Bundespartei)